AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Allgemeines

(1.1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle schriftlichen sowie mündlichen und per WhatsApp-Messenger besprochenen Verträge und Absprachen, die sich auf Leistungen zwischen Wümme Texter und Auftraggeber beziehen. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet, die den hier aufgeführten AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen.

(1.2) Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind ausschließlich dann gültig, wenn sie der Texter schriftlich anerkannt hat.

(1.3) Ein Auftrag für den Texter gilt dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Texters schriftlich, mündlich oder per WhatsApp-Message angenommen hat. Mit der Erteilung des Auftrages stimmt der Auftraggeber den hier aufgeführten AGB ohne Beanstandung zu.

(1.4.) Texte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Texters und dürfen auch nicht in abgewandelter Form verwendet werden. Sollten die Texte trotzdem verwendet werden, ist mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Schadensersatzeinforderung seitens Wümme Texters als Geschädigter in angemessener Höhe zu rechnen. Die Kosten für Anwalt und Aufwand trägt in diesem Fall der Auftraggeber.

(1.5.) Texte dürfen erst nach vollständigem Zahlungseingang für den vorab besprochenen Zweck, und ausschließlich dafür, online als auch offline verwendet werden. 

(2) Urheberrechte und Nutzungsrechte

(2.1) Die Texte und Konzepte des Texters dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Texters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

(2.2) Jede Nachahmung und Kopie, auch von Teilen, ist unzulässig.

(2.3) Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung zwischen WümmeTexter und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

(2.4) Der Texter hat das Recht, auf Verlangen auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadenersatz.

(3) Vergütung

(3.1) Die Anfertigung von Texten, Konzepten und sonstigen Tätigkeiten, die der WümmeTexter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Vergütung von angeforderten Probetexten wird im Einzelfall individuell vereinbart.

(3.2) Die Vergütungen sind Nettobeträge, da auf Kleinunternehmerregelung seitens des WümmeTexters gearbeitet wird. Sofern nicht anders vereinbart, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 2.2) abgegolten.

(3.3) Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

(3.4) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 

(3.5.) Im Falle eines unkorrekten oder weitestgehend unvollständigen Briefings des Auftraggebers an den Texter, wird für die Neuverfassung bzw. Korrektur des Textes eine nachträgliche, zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 65,00 €/Stunde netto Euro fällig. 

(4) Fälligkeit der Vergütung

(4.1) Die Vergütung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.

(4.2) Die Nichtabnahme eines Arbeitsergebnisses muss binnen fünf Kalendertagen nach
Übermittlung erklärt werden.

(4.3.) Bei einem Zahlungsversäumnis der Vergütung behält sich der Texter vor, die Arbeitsleistung so lange zurückzuhalten, bis die Bezahlung erfolgt ist. Dies gilt besonders im Falle von Neukunden.

(4.4.) Bei Nichtzahlung innerhalb der Rechnungsfrist wird angemahnt und spätestens nach Fristablauf der zweiten Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

(5) Sonderleistungen

(5.1) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, enthält jeder Auftrag an den Texter das Recht auf zwei Korrekturdurchgänge. Punkt (3.5.) bleibt davon unberührt bestehen und betrifft ausschließlich das erste Briefing.

(5.2) Darüber hinaus werden Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Hiervon wird der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt (siehe (3.5.)).

(5.3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

(5.4) Notwendige Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

(6) Eigentumsvorbehalt

(6.1) An Entwürfen und Texten werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte.

(6.2) Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

(7) Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

(7.1) Vor der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.

(7.2) Der Texter ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig.

(7.3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter zwei (nach Absprache in Sonderfällen auch mehr oder weniger) einwandfreie Exemplare. Der Texter ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und zum Beispiel auf seiner Homepage als Referenzen anzugeben.

(8) Haftung

(8.1) Der Texter haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(8.2) Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

(8.3) Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.

(8.4) Beanstandungen und offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters beruhen. Für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(9) Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

(9.1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

(9.2) Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

(9.3.) Eilige Aufträge, die vom Texter innerhalb von zwei Tagen ab Angebotsannahme des Auftraggebers abgeschlossen sein müssen, werden mit einer zusätzlichen Eilpauschale von pauschal 65 €/ netto vergütet. Soll ein Auftrag über ein Wochenende (ab Freitag, 16.30 Uhr bis Montag, 8 Uhr) abgeschlossen werden, so wird eine Eilpauschale von zusätzlich 135€/netto berechnet.

(9.4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(10) Geheimhaltung

(10.1) Der Texter verpflichtet sich, alle ihm bekannten Geschäftsvorgänge seines Auftraggebers geheim zu halten. Davon ausgenommen sind offenkundige Vorgänge. Die Vereinbarung gilt auch nach Erbringung der Vertragsleistung.

(11) Schlussbestimmungen

(11.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck.

(11.2) Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

(11.3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.