Impressum

Verantwortlichkeit & Kontakt:

Wümme Texter Grasberg

Linda Eggert
Am Wilstedtermoor 7
28879 Grasberg

0176 81 58 58 99
wuemmetexter@gmail.com

Steuernummer: 36/111/01666

Zuständiges Amtsgericht: Osterholz-Scharmbeck


 

Aufsichtsbehörde:

Landkreis Osterholz-Scharmbeck


AGB

Zu Ihrer und meiner Sicherheit lesen Sie sich meine AGB bitte aufmerksam durch - und wenn Sie damit einverstanden sind, freue ich mich darüber, wenn Sie mir Ihr Anliegen mitteilen und Ich Sie unterstützen darf. 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Wümme Texter Grasberg, Linda Eggert.

Zur besseren Lesbarkeit bediene ich mich auf dieser Seite dem generischen Maskulinum.
Grundsätzlich werden damit alle Gender und Geschlechtsidentifikationen angesprochen. 

Die nachfolgenden AGB gelten bei den an mich erteilten Aufträgen im Online-Text / Offline-Text sowie grafischen Bereich. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht explizit vor Auftragserteilung widersprochen wird.

 

1.   URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1 Alle Texte und Konzepte des Texters basieren auf einem Dienstvertrag und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Texters. Die Texte und Konzepte des Texters dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden - außer nach Absprache. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorarempfehlung des Deutschen Texterverbands übliche Vergütung als vereinbart.

1.2 Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen - also das Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Sollte der Auftrag bereits vor der Zahlung für den erdachten Zweck genutzt werden, ist dieser unverzüglich vom jeweiligen Bereich zu entfernen, bis die Dienstleistung vollends vergütet wurde.

1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2. VERGÜTUNG

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Preise, die sich nach dem Aufwand, Umfang, der Recherche des erteilten Projektes richten. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.

2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang oder anderem Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, zum Beispiel als Slogans oder Claims, so ist die Texterin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten Vergütung zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt davon unberührt.

2.4 Projekte, die seitens des Auftraggebers aufgrund von Eile über ein Wochenende (Freitag ab 15 Uhr bis Montag, 6 Uhr) oder an einem gesetzlichen Feiertag angefertigt sein müssen oder eilige Aufträge, die innerhalb von drei Tagen erledigt sein müssen, werden mit einem Eil-Aufschlag von 50% der Kosten der vereinbarten Vergütung berechnet. 

3.   FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig und mit einer 7-Tages-Frist zu begleichen. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Texter ist berechtigt, bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

4.   SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand zu meinem Stundensatz gesondert berechnet. Eine Korrekturschleife ist immer in der vereinbarten Vergütung enthalten. 

4.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber Aufwandsentsprechend und in voller Höhe zu erstatten.

5.   EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. MUSTER

6.1 Der Texter ist berechtigt, seine gefertigten Arbeiten als Werbemittel für sich zu verwenden. Ein Widerspruch seitens des Auftraggebers ist möglich und muss explizit erfolgen.

7.   HAFTUNG UND ABNAHME

7.1 Die Texterin haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

7.4 Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten. Auch für Falschinformationen über das Unternehmen, die im Rahmen der Recherche passiert sind und vom Auftraggeber vor Veröffentlichung nicht beanstandet wurden, haftet der Texter nicht. 

7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Texterin geltend zu machen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine  Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.

7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.

8.   GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach einer Korrekturphase bzw. der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter und einer Haftung frei.

9. KÜNSTLERSOZIALKASSE

Ich weise darauf hin, dass Unternehmen, die regelmäßig kreative Leistungen einkaufen, gesetzlich verpflichtet sind, eine prozentuale Abgabe der in Rechnung gestellten Kreativleistung an die Künstlersozialkasse zu leisten – und zwar unabhängig davon, ob der/die Kreative Mitglied in der Künstlersozialkasse ist oder nicht. Die KSK ermöglicht es u. a., dass Kreative moderatere Stundensätze anbieten können, als sie bspw. Handwerker oder andere freiberufliche Dienstleister berechnen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder unter www.kuenstlersozialkasse.de

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.

10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Oktober 2023

© 2023 Urheberrecht by Linda Eggert. 

Alle Rechte vorbehalten.

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